Fahrschule: Führerschein ab 17

Führerschein ohne Volljährigkeit

Lange Zeit galt es in Deutschland ohne Ausnahme: Wer ein Kraftfahrzeug fahren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt, also volljährig sein. Als erstes Bundesland brach Niedersachsen im Jahr 2004 diese Regel und erlaubte die Führerscheinprüfung auf Basis einer geänderten Fahrerlaubnisverordnung sowie eines geänderten Straßenverkehrsgesetzes für Personen ab einem Alter von 17 Jahren. Jugendliche können nun bereits mit 16,5 Jahren die Fahrausbildung beginnen und Ihre Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erwerben, dürfen bis zum 18. Lebensjahr aber nur in Begleitung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland fahren

Infos zum Führerschein mit 17  Fahrschulen in der Pflicht!

Als Dienstleister rund um Fahrunterricht und Führerscheinprüfungen sind insbesondere die Fahrschulen gefragt, die Jugendlichen alle notwendigen Auskünfte über den Führerschein ab 17 erteilen sollten.

Folgende Anforderungen muss die Begleitperson erfüllen: