Fahrschule: Führerschein ab 17
Führerschein ohne Volljährigkeit
Lange Zeit galt es in Deutschland ohne Ausnahme: Wer ein
Kraftfahrzeug fahren möchte, muss mindestens 18 Jahre alt, also volljährig
sein. Als erstes Bundesland brach Niedersachsen im Jahr 2004 diese Regel und
erlaubte die Führerscheinprüfung auf Basis einer geänderten
Fahrerlaubnisverordnung sowie eines geänderten Straßenverkehrsgesetzes für
Personen ab einem Alter von 17 Jahren.
Jugendliche
können nun bereits mit 16,5 Jahren die Fahrausbildung beginnen und Ihre
Fahrerlaubnis mit 17 Jahren erwerben, dürfen bis zum 18. Lebensjahr aber
nur in Begleitung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland fahren
Infos zum Führerschein mit 17 Fahrschulen in der Pflicht!
Als Dienstleister rund um Fahrunterricht und
Führerscheinprüfungen sind insbesondere die Fahrschulen gefragt, die
Jugendlichen alle notwendigen Auskünfte über den Führerschein ab 17 erteilen
sollten.
Folgende Anforderungen muss die Begleitperson erfüllen:
Sie muss mindestens 30 Jahre alt sein,
Sie muss seit mindestens fünf Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse B
(oder 3) oder aber eine entsprechende EU/EWR-Fahrerlaubnis besitzen,
Sie darf nicht mehr als drei eingetragene Punkte im
Verkehrszentralregister haben.
Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.
Weitere Informationen finden Sie unter
www.begleitetes-fahren.de oder bei der Führerscheinstelle.