Die neue Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer-
    Qualifikationsgesetz (BKrFQG) EU



    Die EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung für Personenkraftfahrer gliedert sich in 5 Module.
    Diese Module müssen alle 5 Jahre erneuert werden.
    Voraussetzungen : FS Klasse C1, C, D1, D
    Dauer: 7 Stunden pro Module.
    Gültigkeit : 5 Jahre
    Prüfung : Keine

                         
                     
    Anmeldungen und weitere Informationen bitte unter
    www.bkf-point.com