Die neue Weiterbildungspflicht nach dem Berufskraftfahrer-
Qualifikationsgesetz (BKrFQG) EU
Die EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung für Personenkraftfahrer
gliedert sich in 5 Module.
Diese Module müssen alle 5 Jahre erneuert werden.
Voraussetzungen : FS Klasse C1, C, D1, D
Dauer: 7 Stunden pro Module.
Gültigkeit : 5 Jahre
Prüfung : Keine